Für Ihr eigenes Wohlergehen bitten wir sie folgendes zu beachten:
1. Wir bitten Sie, die Ruhezeiten einzuhalten! Von 13.00 – 15.00 Uhr und von 21.00 – 7.00 Uhr
ist das Fahren auf dem Zeltplatzgelände verboten, bis 21.00 Uhr nur zum Platz. In der Zeit von 22.00 – 6.00 Uhr ist Nachtruhe zu wahren. Die Autos sind nur auf den zugewiesenen Flächen
zu parken. Unnötiges Fahren auf dem Zeltplatzgelände ist zu vermeiden. Bei Problemen wenden Sie sich bitte an das Personal des Campingplatzes, welches Ihnen gerne behilflich ist. In der Anmeldung ist die Landeszeltverordnung einzusehen.
Fahrtempo = Schritttempo!
2. Aufbau der Campingeinheiten hat nur nach Einweisung durch das Campingplatzpersonal zu geschehen. Bitte halten Sie den Sicherheitsabstand von 3 m zum Nachbarn ein!
3. Haustiere sind auf dem Zeltplatzgelände ständig an der Leine zu halten! „Häufchen“ sind
sofort zu beseitigen!
4. Kindern ist das Campen nur in Begleitung Erwachsener gestattet!
5. Bitte sorgen Sie für Sauberkeit auf Ihrem Platz und in den Toilettengebäuden. Wasch- und Spülwasser nicht ins Erdreich kippen!
6. Der Müllplatz ist gegenüber der Anmeldung! Bitte sortieren Sie Ihre Wertstoffe nach: Papier, Pappe – Restmüll – gelber Sack – Kompost – Glas
7. Für Wanderungen und Radtouren benutzen Sie bitte die dafür ausgewiesenen Wege.
8. Bitte beachten Sie die Hinweisschilder am Strandgelände.
( Surfzone – Hundestrand – Badeverbot )
9. Besucher sind sofort anzumelden und haben eine Tagesgebühr von 2,50 € zu entrichten.
10. Gegen eine Pfandgebühr von 20,- € erhalten Sie bei Ankunft eine Zutrittskarte für die automatische Schranke.
11. Die Benutzung der Waschgebäude, Duschen, Waschmaschinen etc. ist nur mit einem
Sep-Key möglich, der in der Anmeldung gegen einen Pfand von 20,- € erhältlich ist und dort
auch aufgeladen werden kann. Duschen 0,60 €, Waschmaschine 3,- €, Trockner 1, 50 €.
12. Anreise 11.00 – 12.30 Uhr und 15.00 – 21.00 Uhr
Abreise: bis 11.00 Uhr
13. Verstöße gegen die Platzordnung führen zu sofortigem Platzverweis. Geringe Verstöße,
wie z.B. die Missachtung von Fahrverboten können von uns mit einer Geldbuße für wohltätige Zwecke geahndet werden. |